Nachhaltigkeit

„Die Welt ist so schön und wert, dass man um sie kämpft.“ – Ernest Hemingway

Nachhaltigkeit

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet.

Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben dem nachhaltigen Wirtschaften in unserem Unternehmen sehen wir es auch als Aufgabe an, unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

• Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und / oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken zu erkennen und begrenzen zu können.

• Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.

• Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Zur Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken in der Analyse von ESG-Risiken im Rahmen der Unternehmensanalyse greifen wir auf externe Daten international anerkannter ESG-Datenanbieter (z.B. Refinitiv) zurück. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.

• Der Handlungsspielraum der Betz Lutz & Kollegen Vermögensverwaltung GmbH in Bezug auf Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren wird in der Vermögensverwaltung jedoch durch die mit den Kunden vereinbarten Anlagerichtlinien klar begrenzt und bestimmt. Der Kunde kann sich auch gegen die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen entscheiden.

• Mit der Basis-Kategorie “Nachhaltigkeitswirkung“ kann der Kunde ein einfaches ESG-Bewertungsmodell seinen Nachhaltigkeitspräferenzen entsprechend aktiv auswählen, das nicht zu den gesetzlich definierten Kategorien gehört.

NICHTBERÜCKSICHTIGUNG VON NACHHALTIGKEITS-FAKTOREN

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

• Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale – und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.

• Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu vermeiden. Die Umsetzung der hierfür vorgegebenen rechtlichen Vorgaben ist nach derzeitigem Sachstand jedoch aufgrund der bestehenden und noch drohenden bürokratischen Rahmenbedingungen unzumutbar. Überdies sind wesentliche Rechtsfragen noch ungeklärt.

• Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen (oder Anlageempfehlungen) nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen (Art. 4 Abs. 1 b) OffenlegungsVO bzw. Art. 4 Abs. 5 b) OffenlegungsVO).

• Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.